Digitale Identität ("GesundheitsID")

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Ein Zugang zu allen digitalen Services – bei der BKK W&F bereits seit langem Standard

Die GesundheitsID wird ab dem 1. Januar 2024 der neue Zugang in die digitale Welt der Gesundheitsservices sein – deutschlandweit. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten eine digitale Identität (manchmal auch GesundheitsID genannt) für die sichere Nutzung digitaler Services anzubieten. Diese digitale Identität soll es ermöglichen, dass sich Versicherte zukünftig auch bei allen nicht kassenspezifischen digitalen Gesundheitsanwendungen wie der eRezept-App anmelden zu können.

Für Versicherte der BKK W&F ändert sich wenig, da diese gesetzliche Vorgabe bereits seit längerem zum Standard für Apps der BKK W&F zählt und auch der Login der für alle Krankenkassen einheitlichen eRezept-App damit möglich ist.

Diese Dienste bietet die BKK W&F bereits mit Nutzung der identischen digitalen Identität an:

BKK W&F OGS – Die Online-Geschäftsstelle für Versicherte der BKK W&F

BKK W&F ePA – Die elektronische Patientenakte für Versicherte der BKK W&F

Der einfache Weg zu einer digitalen Identität

Registrieren Sie sich in den Apps BKK W&F OGS oder BKK W&F ePA – das wars!

  • Sobald Sie sich erfolgreich registriert und dabei auch sicher per Gesundheitskarte oder den elektronischen Personalausweis (jeweils mit PIN) ausgewiesen haben, ist ihre digitale Identität angelegt.
  • Die digitale Identität besteht nach außen sichtbar lediglich aus einem individuellen Benutzernamen und einem selbst gewählten Passwort.
  • Für die anschließende regelmäßige Nutzung werden im Rahmen des Registrierungsprozesses weitere Sicherheitsmerkmale (z.B. eine Gerätebindung) im Rahmen von Authentifizierungsprozessen festgelegt und je nach notwendiger Sicherheitsstufe regelmäßig und automatisch von den Apps überprüft.