Die nächste Ausgabe erscheint am 01.01.2025.

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Das Magazin der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

Das bringt die „ePA für alle“

ePA Screenshot (1)

Der Grund: der Gesetzgeber hat eine Frist von sechs Wochen definiert, aus der sich rückgerechnet vom 15. Januar 2025 der 5. Dezember 2024 als letzter Termin für die Aussendung einer Information zur ePA einschließlich Widerspruchsoption ergibt. Für die Deutsche Post bedeutet dies derzeit Hochkonjunktur: denn die knapp 75 Millionen GKV-Versicherten müssen vornehmlich per Briefpost informiert werden. Um die Deutsche Post wiederum nicht punktuell zu überfordern, versenden vor allem große Krankenkassen derzeit bereits in kleineren Chargen nach und nach ihre Briefe.

Bei der BKK W&F wird dies nicht nur wegen der überschaubareren Größe erst Ende Oktober der Fall sein, denn: „auch wenn die Einführung durch den Gesetzgeber von langer Hand geplant ist, ändern sich auch jetzt noch Details, die wir im Sinne einer möglichst umfassenden und transparenten Information berücksichtigen möchten, erläutert Felix Buhrmann. Als ePA-Ombudsmann – eine verpflichtend einzurichtende Stelle in jeder Krankenkasse – ist der in der IT der BKK W&F tätige Krankenkassenfachwirt seit Jahren an der Seite der für den eigentlichen Versichertensupport zuständigen Kundenmanagerinnen und –kundenmanager.

So wendete sich erst vor wenigen Tagen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufgrund aus ihrer Sicht irritierender Informationen aus den ersten Schreiben an den GKV-Spitzenverband, um den daraus resultierenden erhöhten Beratungsaufwand in den Praxen einzudämmen. Der KBV war es dabei unter anderem sehr wichtig zu betonen, dass zum Start der ePA für alle noch nicht alle Funktionen zur Verfügung stehen. Für die BKK W&F rechnet Buhrmann beim Thema möglicher Widersprüche in den kommenden Wochen mit einem erhöhten Beratungsbedarf im Kundenmanagement.

Felix Buhrmann

Nichtsdestotrotz wird auch das Schreiben der BKK W&F klar umreißen, dass Widersprüche jederzeit und ohne großen Aufwand möglich sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt in der unmittelbaren Kundeninformation rund um die Einführung wird zudem sein, dass nicht für alle Versicherten am 15. Januar automatisch eine Akte angelegt wird: „Dies ist technisch auch in Deutschland nicht möglich, der Rollout wird sich über alle Krankenkassen hinweg sicherlich über einige Monate hinziehen“, erläutert der Experte.

Wer aber an einer ePA interessiert ist, kann diese natürlich auch jetzt schon anlegen. Diese Akten werden auch nach dem 15. Januar zur Verfügung stehen. Lediglich einige Detaileinstellungen wie Berechtigungen dann noch neu eingestellt bzw. beschränkt werden.

Mehr Informationen:

Alle wichtigen Infos rund um die ePA für alle gibt es bereits jetzt unter https://www.bkk-wf.de/services/elektronische-patientenakte-epa/.

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