Kurz und Knapp - 30.07.2024

Neues Berufsorientierungspraktikum

Seit dem 1. April 2024 bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine neue Unterstützung für junge Menschen an, die sich noch nicht für einen Beruf oder eine Ausbildung entschieden haben. Das Berufsorientierungspraktikum (BOP) soll dem Jugendlichen praxisnahe Einblicke in Ausbildungs- oder duale Studienberufe ermöglichen, während Betriebe einen ersten Eindruck von den Fähigkeiten eines Interessenten bekommen.

Voraussetzungen für ein BOP sind, dass die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist, der junge Mensch keine Schule mehr besucht und sich ausbildungsuchend gemeldet hat. Sind diese Bedingungen erfüllt, können die zuständigen Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter am jeweiligen Wohnort die Fahrt- und Unterkunftskosten übernehmen; letztere allerdings nur dann, wenn der Praktikumsbetrieb nicht in einem adäquaten Zeitraum vom Wohnort aus erreichbar ist.

Das BOP dauert mindestens eine Woche, maximal sechs Wochen. Dieser Zeitrahmen kann auf mehrere Praktika bei verschiedenen Unternehmen verteilt werden. Die inhaltliche Ausgestaltung liegt in der Verantwortung des Betriebes. Wie alle Praktika ist auch das BOP durch den Unfallversicherungsträger des Unternehmens abgesichert.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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