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Auf dem Vormarsch – darum ist Impfen gegen Keuchhusten so wichtig

Mutter mit kranken inhalierenden Kind

Darauf hat zuletzt auch Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hingewiesen. Sie warb zugleich gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) für einen Impfschutz vor dieser Krankheit, die insbesondere für Neugeborene gefährlich ist. Gerlach erläuterte:

Judith Gerlach Copyright Anne Hufnagl StMD
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach – Copyright: Anne Hufnagl

Prof. Dr. med. Christian Weidner, Präsident des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Sitz der Geschäftsstelle der LAGI, ergänzte: „Bei Keuchhusten handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die durch Tröpfchen übertragen wird. Die mit der Krankheit einhergehenden quälenden Hustenattacken können mitunter bis zum Erbrechen führen und sogar Leisten- und Rippenbrüche verursachen.“ Schwere Komplikationen treten vor allem im ersten Lebensjahr auf. Zu diesen zählen auch Lungenentzündungen und im schlimmsten Fall der Atemstillstand. Gerlach unterstrich: „Ein Neugeborenes kann bereits durch die Impfung der Mutter in der Schwangerschaft vor Pertussis geschützt werden. Zudem kann ein gesundes und vollständig geimpftes Umfeld ebenfalls zum Schutz beitragen.


Große Bedeutung für Neugeborene und Schwangere

Besonders wichtig ist eine Impfung für Eltern, Großeltern, Geschwister und andere Bezugspersonen, wenn Neugeborene im Haushalt leben. Aber unabhängig davon sollten Kinder, Jugendliche und Erwachsene sich selbst und andere mit den von der STIKO empfohlenen Impfungen vor übertragbaren Erkrankungen schützen, wo immer möglich.“ Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gegen Keuchhusten geimpft sein. Weidner erläuterte: „Eine Impfung schützt ebenso wie eine durchgemachte Erkrankung leider nicht dauerhaft vor einer erneuten Infektion. Unser Ziel ist daher eine möglichst frühzeitige und vollständige Grundimmunisierung der besonders gefährdeten Säuglinge und Kleinkinder sowie Auffrischungen sowohl im Vorschul- als auch im Jugendalter. Die Impfung Erwachsener dient wiederum sowohl als Selbstschutz wie auch als wichtiger Herdenschutz für die besonders gefährdeten Jüngsten.“ Für die Grundimmunisierung im Säuglingsalter werden regelhaft drei Impfungen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten mit einem Kombinationsimpfstoff empfohlen, der gleichzeitig auch noch gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B schützt. Auffrischungsimpfungen werden dann im Alter von 5 bis 6 Jahren und nochmals im Alter von 9 bis 16 Jahren verabreicht. Allen Erwachsenen wird eine einmalige Impfung gegen Keuchhusten empfohlen, die bei der nächsten fälligen Auffrischung des Impfschutzes gegen Tetanus und Diphtherie als Kombinationsimpfstoff verabreicht wird.

Auch für Schwangere ist eine Impfung gegen Keuchhusten von großer Bedeutung: Diese wird in jeder Schwangerschaft in der Regel zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels empfohlen. Sie schützt die geimpfte Schwangere und nach der Geburt den Säugling vor Ansteckung mit Keuchhusten durch mitgegebene Antikörper der Mutter. Außerdem empfiehlt die STIKO bestimmten erwachsenen Personengruppen, z. B. Beschäftigten in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen und Betreuenden von Neugeborenen und Säuglingen, eine Keuchhusten-Auffrischungsimpfung alle 10 Jahre.

Schwangere Frau wird geimpft
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