Bonusprogramm für Kinder und Jugendliche

Bonusprogramm für Kinder

An diesen Programmen teilnehmen können Versicherte von zwei bis 17 Jahren. Prämiert werden dabei bestimmte Maßnahmen

  • zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten und
  • als Nachweis gesundheitsbewussten Verhaltens.

Häufig gestellte Fragen

In Stufe I werden Maßnahmen zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten boniert:

  1. Vollständige Teilnahme an allen im Jahr möglichen Kinderuntersuchungen:
    Erklärung: U7, U7a, U8, U9, U10, U11, J1 und J2.
  2. Nachweis von Schutzimpfungen
    Erklärung: Vollständige Grundimmunisierung, Auffrischung oder Standard-Impfung. Ein bereits bestehender Impfstatus führt nicht zu einem Bonus.
  3. Vollständige Nutzung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen:
    Erklärung: Einmal je Kalenderhalbjahr möglich.

Durch Stufe II kommen folgende Voraussetzungen als Nachweis gesundheitsbewussten Verhaltens hinzu:

  1. Teilnahme an einem qualifizierten Entwicklungsprogramm im Präventionshandlungsfeld Bewegung:
    z.B. Kinderturnen, Babyschwimmen, Eltern-Kleinkind-Kurse.
  2. Teilnahme an einer Sportveranstaltung im Ausdauerbereich.
  3. Teilnahme an Gesundheitskurs oder Kompaktprogramm.
  4. Aktives Mitglied in einem Sportverein.

Kinder und Jugendliche erhalten für jede nachgewiesene Maßnahme aus den Bonusstufen 1 und 2 einen Betrag von 20 Euro als Prämie.

Möchten Sie die Nachweise postalisch einreichen, nutzen Sie bitte den hier herunterladbaren BKK Bonusnachweis. Dort finden die jeweiligen Leistungserbringer – beispielsweise ärztliche Praxen – entsprechende Felder, mit denen die Maßnahmen dokumentiert werden (Eigenbestätigungen reichen nicht aus). Alternativ steht Ihnen in unserer OGS-App auch ein Bonusprogramm-Modul zur Verfügung, in dass Sie Nachweise auch je Voraussetzung einzeln hochladen können.

Wichtig: Die Bonusunterlagen müssen darüber hinaus bis zum 31. März des Folgejahres bei uns eingehen.

Hinweis: Bei allen Leistungsbeschreibungen auf dieser Webseite handelt es sich um möglichst leicht verständliche Informationstexte. Die rechtsverbindlichen Formulierungen finden Sie im Sozialgesetzbuch sowie in der jeweils aktuellsten Fassung der Satzung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN.